Die Notstromversorgung ist nach der Norm EN 54-4 (A2) zertifiziert, die seit August 2009 für Notstromversorgungen von Sprachalarmierungsanlagen vorgeschrieben ist. Welche Akkukapazitäten und wie viele Geräte für den Betrieb einer Sprachalarmanlage erforderlich sind, hängt unter anderem von der geforderten Überbrückungszeit, der erforderlichen Leistung, der Alarmierungszeit usw. ab.
Zusätzliche Information:
Alle Akkus müssen paarweise bestellt werden.